Rund um die Vereinsanmeldung

Die Anmeldung im SC Eintracht Oberursel erfolgt ONLINE.
Your application for membership of SC Eintracht Oberursel takes place ONLINE.

Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung in den verschiedenen Abteilungen.
Here you will find all the information you need to apply for the various sports departments.

Bitte lesen Sie diese, bevor Sie sich anmelden.
Please read this before you apply.



JUGENDFUSSBALL

Bei der Neuanmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

Erstmalige Spielerlaubnis:
O    Antrag Spielerlaubnis (Seite 1) 

O    Passbild
O    Kopie der Geburtsurkunde 

O    Ärztliches Attest 

O    Einverständniserklärung zur Verwendung des Spielerfotos
O    Aufnahmeantrag SC Eintracht Oberursel  


Erstmalige Spielerlaubnis Ausländer*innen – zusätzliche Unterlagen
O    FIFA Zusatzerklärung des Antrag auf Spielerlaubnis (To players parents) 

O    Kopie der Aufenthaltserlaubnis/ Aufenthaltstitel 

O    Meldebescheinigung 


Vereinswechsel:
O    Abmeldevollmacht
      ODER Einschreibebeleg der Abmeldung beim alten Verein
  
    ODER ausgefüllter Spielerpass 

O    Antrag Spielerlaubnis (Seite 1+2) 

O    Aufnahmeantrag SC Eintracht Oberursel   
       

Ersatzpaß:
O    Antrag Spielerlaubnis (Seite 1+2)


Vereinwechsel (Fußball):

Wartefristen
A, B, C und D, Junioren

a)
Bei  Abmeldung  im  Zeitraum  vom  1.  bis  zum  30.  Juni  und  erteilter  Freigabe  durch  den  abgebenden  Verein
entfällt die Wartefrist für Freundschaftsspiele; für Pflichtspiele endet die Wartefrist am 31. Juli.

b)
Bei Abmeldung im Zeitraum vom 1. bis zum 30. Juni und nicht erteilter Freigabe durch den abgebenden Verein endet die Wartefrist für Pflichtspiele am 31. Oktober; für Freund
schaftsspiele entfällt eine Wartefrist. Bei nachträglicher Freigabe wird die Spielberechtigung mit Eingang der Freigabe bei der Verbandsgeschäftsstelle erteilt, für Pflichtspiele jedoch frühestens ab 1. August. Der neue Spielerpass wird erst nach Vorlage des alten Spielerpasses aus gestellt.

c)
Bei  Abmeldung  außerhalb  des  Zeitraumes  vom  1.  bis  zum  30.  Juni  und  erteilter  Freigabe  durch  den  abgebenden Verein entfällt eine Wartefrist für Freundschaftsspiele; für Pflichtspiele endet die Wartefrist drei Monate nach der schriftlichen Abmeldung beim bisherigen Verein.

d)
Bei  Abmeldung  außerhalb  des  Zeitraumes  vom  1.  bis  zum  30.  Juni  und  nicht  erteilter  Freigabe  durch  den abgebenden Verein entfällt die Wartefrist für Freundschaftsspiele. Für Pflichtspiele beginnt die sechsmonatige Wartefrist mit dem Datum des letzten Spiels für den bisherigen Verein.


Jugendordnung

- Stand 01.07.2015 -