Corona-Info HALLENSPORT
(Quelle: https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/lk%20hochtaunuskreis/)
Freizeit- und Amateursport kann auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Kletterhallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen, bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Damit kann man z.B. Paartanz, Tennis, Tischtennis, Golf , Judo oder auch Schießsport ausüben.
Auch Mannschaftssportarten sind in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig.
Dabei muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe eingehalten werden, wenn sich mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten.
Übungsleiter und Betreuer werden bei der Höchstpersonenzahl nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten. Diese Vorgaben gelten für Sportangebote in Volkshochschulen, Tanz- und Ballettschulen entsprechend.
Alle Sportanlagen (für Schwimmbäder und Fitnessstudios u.ä. bestehen zusätzlich ergänzende Regelungen), dürfen gleichzeitig von mehreren aktiven Personen und Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen genutzt werden. Es muss gewährleistet sein, dass sich die Gruppen während der Sportausübung in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt. Es ist auch beim Betreten und Verlassen auf den Abstand zwischen den Personen(-gruppen) zu achten.
Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden. Das gleichzeitige Training in mehreren Kleingruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten in Spielsportarten auf einer Sportanlage ist in dieser Form zugelassen.
Personal Training mit höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen darf angeboten werden. Zu diesem Zweck können auch Sportanlagen genutzt werden.
Quelle: Hessische Landesregierung
Weiterführende Informationen auf der Website des Hessischen Tischtennis-Verbandes
https://www.httv.de/news/data/2021/03/05/was-zur-zeit-im-sport-moeglich-ist/
sowie des Landessportbunds:
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/